Mitglied werden

Kinder und Jugendliche

Sind bei der Geburt des Kindes beide Elternteile reformiert, wird es automatisch Mitglied der Kirche. Wenn die Eltern unterschiedlicher Konfession sind, ist seine Konfession in der Regel in der Stadt Zürich «unbekannt». Sie kann durch die Taufe oder eine Konfessionsmeldung der Eltern an das Sekretariat geklärt werden. Dafür schicken wir Ihnen einmal eine Information mit einem Meldeformular zu.

Die Konfirmation ist für jene Jugendlichen, die nicht Mitglied sind und doch den Unterricht besucht haben, zugleich die Aufnahme in die Reformierte Kirche. Vom erfüllten 16. Altersjahr an haben die Jugendlichen gemäss Bundesverfassung ihre religiöse Mündigkeit erlangt und können selbst über ihre Zugehörigkeit entscheiden.

Erwachsene

Um Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche zu werden, bieten sich verschiedene Wege an:

  • Sie können mit einem Pfarrer, einer Pfarrerin Kontakt aufnehmen, z.B. für ein Gespräch.
  • Sie erkundigen sich im Sekretariat und erhalten die nötigen Unterlagen.
  • Sie füllen dieses Formular aus und schicken es ausgefüllt an unser Sekretariat.