Mitglied sein

Als Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich ist man zugleich Mitglied der Kirchgemeinde der Wohngemeinde.

Die Mitgliederzahlen einer Kirchgemeinde entscheiden über deren finanzielle Möglichkeiten und die Anzahl der Mitarbeitenden. Daher bedeutet jeder Eintritt eine Stärkung der Gemeinschaft, der Dienste und möglichen Angebote. Nicht jedes Mitglied nutzt die Angebote und Dienstleistungen der Kirche für sich, doch trägt im Sinne des Solidaritätsprinzips die für die Gesellschaft relevante Leistungen der Kirche verantwortlich mit.

Stimm- und wahlberechtigt sind alle in Zürich-Höngg wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder mit Ausländerstatus (Bewilligungen B, C oder Ci) der Evangelisch-reformierten Kirche, die das 16. Altersjahr vollendet haben. Die Wählbarkeit in kirchliche Behörden ist erst mit dem vollendeten 18. Altersjahr möglich.