Im Kanton Zürich ist für die Anordnung und Durchführung der Bestattung oder Beisetzung die Wohngemeinde zuständig. Die Dienste eines Bestattungsinstitutes sind nicht nötig.
Für Menschen aus Höngg und Wipkingen ist das Bestattungsamt der Stadt Zürich (Stadthaus, Tel. 044 412 31 78) zuständig. Es organisiert mit den Angehörigen die Beisetzung der verstorbenen Person und legt den Termin und den Ort für die Abdankungsfeier fest. Ebenso nennt es die für die Trauerfeier zuständige Pfarrperson. Bitte setzen Sie sich danach unverzüglich mit ihr in Verbindung.
Die Zuteilung der Pfarrperson erfolgt für Höngg und Wipkingen West nach Wochentagen. Selbstverständlich werden persönliche Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Nehmen Sie in diesem Fall unbedingt vor dem Gang ins Stadthaus mit der gewünschten Pfarrperson Kontakt auf.
Nötige Dokumente im Bestattungsamt:
Nehmen Sie das Familienbüchlein und den Totenschein ins Bestattungsamt mit.
Über folgende Fragen wird man mit Ihnen im Bestattungsamt sprechen:
- Gibt es einen letzten Wunsch (oder eine Verfügung) der verstorbenen Person?
- Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
- Wann und wo soll die Bestattung und die Trauerfeier stattfinden?
- Welchen Grabtyp wünschen Sie: eigenes Grab (Laufzeit 20 Jahre), Familiengrab, Gemeinschaftsgrab oder Waldbeisetzung?
- Abdankungsfeier nur am Grab oder mit anschliessendem Abdankungsgottesdienst?
- Spezielle Wünsche wie Musikstücke, Solisten usw.