Im Kanton Zürich ist für die Anordnung und Durchführung der Bestattung oder Beisetzung die Wohngemeinde zuständig. Die Dienste eines Bestattungsinstitutes sind nicht nötig.
Für Menschen aus Oberengstringen ist das Zivilstandesamt Oberengstringen zuständig. Aus administrativen Gründen ist es wichtig, einen Todesfall unmittelbar beim Zivilstandsamt (Tel. 043 455 17 00) zu melden, wo die Beerdigung koordiniert wird. Oberengstringen verfügt über einen eigenen Friedhof.